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Presse- und Werberichtlinien für Teilnehmer des trendlinie.de-Partnerprogramms
Die folgenden Richtlinien gelten für alle Formen der Werbung auf Ihrer Homepage sowie alle
weiteren Werbemaßnahmen, Presseveröffentlichungen, Publikationen,
Mailings und andere Formen der Veröffentlichung, die Sie zum Marketing Ihrer
Partner-Website durchführen oder die in anderer Form mit Ihrer Teilnahme am
trendlinie.de-Partnerprogramm in Verbindung stehen.
- Stellen Sie Ihre Zusammenarbeit mit trendlinie.de immer als das dar, was es ist: Eine
Kooperation zweier unabhängiger Webseiten, in der Sie als Partner eine
prozentuale Werbekostenerstattung für über Sie generierte Umsätze bekommen.
- Erwecken Sie nicht den Eindruck, Sie seien Teil von trendlinie.de. Bezeichnen Sie
sich nicht als "Verkäufer", "Mitarbeiter" oder "Reseller".
- Sie dürfen den über Sie generierten Umsatz nur mit lauteren Mitteln erhöhen.
- Versenden Sie keine Spam-Mails, in denen Sie für trendlinie.de unter
Ihrem Partner-Tag werben. Der Versand von Spam-Mails stellt einen Kündigungsgrund
des Partnerprogramms dar.
- Halten Sie sich an die Nettikette: Werben Sie nicht in Foren, Chats,
Newsgroups für Ihren Umsatz, es sei denn, dies wird vom Forum
bzw. dem entsprechenden anderen Webdienst explizit gebilligt oder
gewünscht.
- Werben Sie nur in Mails, deren Empfänger der Werbung zugestimmt hat und
deren Empfänger freiwillig auf der Liste der Mailempfänger steht.
- Präsentieren Sie Ihren Partnerlink nur im passenden Umfeld.
- Die von trendlinie.de angebotenen Artikel sind Markenartikel. Unterlassen Sie alles,
was die Marke der Hersteller schädigen könnte. Bitte beachten Sie, dass
Sie trotz Ihrer Teilnahme am trendlinie.de-Partnerprogramm nicht die Logos
unserer Hersteller auf Ihrer Webseite verwenden dürfen. Wir können Ihnen dieses Recht
auch nicht einräumen.
- Stellen Sie sich stets deutlich als von trendlinie.de unabhängige Einheit dar.
Diese Richtlinien sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen am trendlinie.de-Partnerprogramm.
Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Richtlinien eine Kündigung des
Partner-Programms bedeuten kann und im Falle der Markenschädigung straf- und zivilrechtliche
Schritte nach sich ziehen kann.
Wir behalten uns das Recht vor, die Richtlinien nach den Erfordernissen anzupassen.
Sie haben Fragen zu unseren Werberichtlinien? Gerne stehen wir Ihnen für
Rückfragen zur Verfügung.
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