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Teilnahmebedingungen des trendlinie.de-Partnerprogramms
Die folgenden liegen dem Partnerprogramm von trendlinie.de zu Grunde und werden durch beide Seiten anerkannt.
| §1 | Geltung |
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Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen trendlinie.de, einem
Internetprojekt von Ernst-Erich Guskar, Feucht
(im Folgenden als trendlinie bezeichnet)
und anderen Internetseitenbetreibern (im Folgenden als Partner oder Partnerseite
bezeichnet), die der trendlinie auf Ihren Internetseiten Werbeplatz einräumen und von der trendlinie als
Teilnehmer am Partnerprogramm bestätigt wurden.
Ein Vertrag kommt nach diesen Teilnahmebedingungen und unter ihrer Geltung zu Stande, indem der
Partner sich um eine Teilnahme am Partnerprogramm bewirbt, und der Teilnahme des Partners von
trendlinie zugestimmt wird. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Partner eine individuelle
Partnerkennung übermittelt erhält, die die Werbeflächen auf seiner Seite kennzeichnen.
Beide Vertragsparteien betreiben ihre Webseiten unabhängig voneinander und sind für ihre Websites
technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder
eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag
zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei
aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.
Dieser Vertrag bezieht sich nur auf das Internetprojekt trendlinie.de und gilt explizit
nicht für andere etwaige Internetauftritte der trendlinie.
Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform.
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| §2 | Gegenstand des Partnerprogramms |
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Gegenstand des Vertrages ist die Schaltung von elektronischen Anzeigen in Verbindung mit
zu trendlinie.de führenden Hyperlinks bei dem Partner durch trendlinie.de.
Anstelle einer festen Vergütung erhält der Partner eine erfolgsabhängige
Werbekostenerstattung für über den Partner angebahnte und von trendlinie erfolgreich abgewickelte
Transaktionen in Höhe eines gewissen Prozentsatzes vom Umsatz der Transaktion (Pay-Per-Sale).
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| §3 | Anbahnung einer Transaktion |
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Eine Transaktion mit einem Dritten gilt als vom Partner angebahnt, wenn
der Dritte von den Seiten des Partners über einen Link, der die individuelle
Kennung des Partners aufweist, auf die Seite trendlinie.de wechselt
und die Shopsoftware von trendlinie.de dabei automatisiert eine sog.
Session (Warenkorb) generiert.
Eine Session wird generiert, wenn der Dritte seit dem Programmstart seines
Internetbrowsers noch nicht auf den Seiten von trendlinie.de zu Besuch war.
Bahnt der Partner eine Transaktion zwischen trendlinie und einem Dritten an, begründet dies
kein Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und dem Dritten.
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| §4 | Erfolgreiche Abwicklung einer Transaktion |
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Eine Transaktion mit einem Dritten gilt als erfolgreich abgewickelt, wenn
die durch die Transaktion bestellten Produkte von trendlinie.de ausgeliefert
und vom Empfänger bezahlt wurden.
trendlinie ist nicht verpflichtet, jede angebahnte Transaktion auszuführen. Insbesondere
eine mangelhafte Kreditwürdigkeit des Dritten stellt einen Grund für die Ablehnung
einer Transaktion dar. trendlinie behält sich das Recht vor, eine angebahnte Transaktion
auch ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
Stornierungen einer Bestellung (egal ob von trendlinie oder dem Dritten) machen
die erfolgreiche Abwicklung einer Transaktion unmöglich.
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| §5 | Umsatz einer Transaktion |
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Der Umsatz einer Transaktion entspricht dem Bruttopreis der in der Transaktion
bestellten Produkte. Nicht zum provisionsfähigen Umsatz gehören damit eventuelle
Portokosten, eventuelle Mehrkosten durch besondere Bezahlverfahren (z.B. Nachnahme),
eventuelle Mehrkosten durch Geschenkverpackungen oder andere, zusätzliche Services.
Der provisionsfähige Umsatz wird andererseits nicht dadurch vermindert, dass der
Dritte eventuell besondere Vergünstigungen (z.B. Skonto für Vorauskassen, Kundenrabatte)
genießt.
Der Umsatz wird allerdings dadurch vermindert, dass der Dritte von seinen Rechten
gemäß Fernabsatzgesetz Gebrauch macht und bestellte Ware zurücksendet. In diesem
Fall vermindert sich der provisionsfähige Umsatz um exakt den Wert der zurückgesendeten
Produkte.
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| §6 | Provisionssatz |
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Der Provisionssatz richtet sich hauptsächlich nach der Art des Links, dem der Dritte auf die
Seite von trendlinie.de folgt. Es sind generelle Links und spezielle Produktlinks möglich.
Ein genereller Link bringt Dritte zu trendlinie.de, ohne dass technisch auf ein einzelnes
Produkt hingewiesen wird. Der durch diese Transaktion angebahnte Umsatz wird im
Falle der erfolgreichen Abwicklung mit normalerweise 5% vom Bruttoumsatz
mit dem Dritten vergütet.
Ein spezieller Produktlink bringt den Dritten direkt zur Detailansicht eines Produkts. Legt der
Dritte das Produkt unmittelbar in seinen Warenkorb, ohne vorher die übrigen Angebote von
trendlinie.de zu besuchen, wird im Falle der erfolgreichen Transaktionsabwicklung der
mit diesem Produkt generierte Umsatz mit normalerweise 7,5% vom Bruttoumsatz vergütet.
Produkte, die von trendlinie.de im Rahmen des Partnerprogrammes den Partner für
eine besondere Bewerbung vorgeschlagen werden, werden normalerweise mit einer
Werbekostenerstattung in Höhe von 15% vom Bruttoumsatz vergütet.
Eine Deckelung des absoluten Provisionsbetrages findet nicht statt.
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| §7 | Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien |
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trendlinie ist zuständig für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der angebahnten Transaktionen.
Insoweit erstellt trendlinie z. B. die Auftragsformulare, bucht Zahlungen, führt Stornierungen durch,
bearbeitet Rücksendungen und übernimmt den Kundenservice.
trendlinie erfasst die vom Partner angebahnten Transaktionen mit Dritten unter Verwendung besonderer
Links zwischen der Webseite des Partners und der Internetpräsenz von trendlinie.de.
Über diese Transaktionen erstellt trendlinie in regelmäßigen Abständen zusammenfassende Berichte.
Umfang, Form, Inhalt und die Häufigkeit der Berichte können von trendlinie jederzeit geändert werden.
Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und Provisionsaufstellung zu ermöglichen,
stellt der Partner sicher, dass die Links zwischen seiner Webseite und der
Seite von trendlinie.de korrekt formatiert sind.
trendlinie kann keine Rechte zur Nutzung von Markennamen der Hersteller vergeben. Der Partner
ist nicht berechtigt, auf Grund oder unter Berufung auf diese Vereinbarung die
Marken der Hersteller zu nutzen. Dies gilt ebenso für Logos und Bildmarken von
Dritthändlern.
trendlinie sichert nicht zu, dass der Betrieb von trendlinie.de ununterbrochen und
fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt
trendlinie keine Haftung.
Der Partner wird für alle Links zu trendlinie.de ein spezielles Linkformat benutzen,
das trendlinie/trendlinie.de dem Partner zur Verfügung stellt und vom Partner korrekt eingehalten werden muss.
Das Linkformat umfasst auch die zwischen den Parteien vereinbarte Partnerkennung.
Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners.
Der Partner wird sich als »Partner von trendlinie.de« auf seiner Webseite
identifizieren. Zu diesem Zweck stellt trendlinie.de dem Partner eine Auswahl an elektronischen
Anzeigenmotiven zur Verfügung.
Der Partner wird sich immer als unabhängige Webseite präsentieren und weder durch
Domainnamen, Design der Webseite, durch Texte oder Auftreten nahelegen, er sei Teil
von trendlinie.de.
Der Partner wird Dritte nicht über den Charakter der Zusammenarbeit mit trendlinie täuschen.
Insbesondere wird er sich nicht als Verkäufer, Mitarbeiter, Agent oder Vertreter von
trendlinie.de bezeichnen. Er wird keine Domains für das Partnerprogramm einsetzen,
die die Bezeichnung »trendlinie.de« oder »trendlinie« in korrekter oder
falscher Schreibweise im Namen führen.
Der Partner wird nicht in unlauterer Weise für seine Links zu trendlinie.de werben.
Unlauter ist insbesondere der Versand von vom Empfänger unerwünschten Mails (Spam),
die Werbung in Diskussionsforen, Chats und vergleichbaren Kommunikationskanälen.
Der Partner ist nicht berechtigt, die Provisionszahlungen zur Rückvergütung an den
Endverbraucher zu nutzen.
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| §8 | Zahlung der Provisionen |
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Die Provision wird vierteljährlich 14 Tage nach Ende eines Kalenderquartals abgerechnet.
Nach Wahl des Partners erfolgt die Zahlung mittels Überweisung oder in Form eines Warengutscheins
für trendlinie.de.
Liegt der an den Partner auszuzahlende Betrag jedoch unter 5 Euro, kann eine Auszahlung
nur als Gutschein erfolgen. Soll der Betrag überwiesen werden, behält die trendlinie sich das
Recht vor, den fälligen Betrag so lange einzubehalten, bis eine Gesamtsumme von wenigstens
5 Euro erreicht ist (mindestens bis zum Ende des nächsten Kalenderquartals) oder (falls vorher)
dieser Vertrag gekündigt wird.
Wird ein Produkt, dessen Umsatz zu einer Provision für den Partner führte,
vom Dritten zurückgesandt und/oder nicht fristgemäß bezahlt, zieht trendlinie den entsprechenden
Provisionsbetrag von der nächsten vierteljährlichen Zahlung ab. Sofern keine weiteren Umsätze
mehr getätigt werden, übersendet trendlinie dem Partner eine Rechnung über den etwa
noch geschuldeten und rückzahlbaren Provisionsbetrag.
Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, leistet trendlinie die Provisionszahlung zuzüglich
Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
Vorschüsse und Abschlagszahlungen auf die vierteljährlichen Provisionszahlungen
sind ausgeschlossen.
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| §9 | Vertragsdauer und Kündigung |
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Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer
Frist von sieben Tagen ordentlich, schriftlich mittels E-Mail oder Brief gekündigt werden.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig. Wichtige Gründe
sind zum Beispiel:
- Die Verletzung wesentlicher Bestimmungen dieser Vereinbarung
(z.B. des Verbots von Rückvergütungen an Besteller, des Vertraulichkeitsgebots,
Nichtbeachtung der Lizenzbestimmung)
- Spamming oder Werbung für das Partnerprogramm in einer nicht
angemessenen Weise.
Mit Beendigung dieses Vertrages erlöschen sämtliche dem Partner eingeräumten
Nutzungsrechte an den von trendlinie.de zur Verfügung gestellten Anzeigen,
Texten und sonstigen Darstellungen. Der Partner wird sämtliche technischen
Vorkehrungen treffen, dass mit der Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Link
zwischen seiner Webseite und der Internetpräsenz von trendlinie.de mehr besteht.
Ein Anspruch des Partners auf Werbekostenerstattung für Verkäufe von Produkten
besteht nur für die Dauer der Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
entstehende Werbekostenerstattungen stehen dem Partner zu, sofern die entsprechenden
Transaktionen erfolgreich abgeschlossen werden.
trendlinie ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Partner für einen angemessenen
Zeitraum zurückzubehalten, jedoch mindestens bis 14 Tage nach Ende des jeweiligen
Kalenderquartals, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag gezahlt wird. Abschlagszahlungen sind
ausgeschlossen.
Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen.
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| §10 | Schlussbestimmungen |
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Die trendlinie behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen zum Partnerprogramm zu ändern.
Der Partner wird von den Änderungen per eMail in Kenntnis gesetzt und erhält die
Möglichkeit, die Änderungen einzusehen und den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht
der Partner nicht innerhalb von sieben Tagen schriftlich (z.B. per eMail) den geänderten
Vertragsbedingungen, gelten die Änderungen als vom Partner genehmigt.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung vereinbaren.
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang
mit der Geschäftsbeziehung ist Feucht, soweit beide Vertragspartner Vollkaufleute sind
oder ein Vertragspartner seinen Sitz bzw. seinen Wohnsitz im Ausland hat oder ins Ausland
verlegt. Die trendlinie behält sich das Recht vor, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand
des Partners zu klagen.
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