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Teilnahmebedingungen
des trendlinie.de-Partnerprogramms

Die folgenden liegen dem Partnerprogramm von trendlinie.de zu Grunde und werden durch beide Seiten anerkannt.

§1 Geltung
 
    Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen trendlinie.de, einem Internetprojekt von Ernst-Erich Guskar, Feucht (im Folgenden als trendlinie bezeichnet) und anderen Internetseitenbetreibern (im Folgenden als Partner oder Partnerseite bezeichnet), die der trendlinie auf Ihren Internetseiten Werbeplatz einräumen und von der trendlinie als Teilnehmer am Partnerprogramm bestätigt wurden.
 
Ein Vertrag kommt nach diesen Teilnahmebedingungen und unter ihrer Geltung zu Stande, indem der Partner sich um eine Teilnahme am Partnerprogramm bewirbt, und der Teilnahme des Partners von trendlinie zugestimmt wird. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Partner eine individuelle Partnerkennung übermittelt erhält, die die Werbeflächen auf seiner Seite kennzeichnen.
 
Beide Vertragsparteien betreiben ihre Webseiten unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.
 
Dieser Vertrag bezieht sich nur auf das Internetprojekt trendlinie.de und gilt explizit nicht für andere etwaige Internetauftritte der trendlinie.
 
Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform.
 
§2 Gegenstand des Partnerprogramms
 
    Gegenstand des Vertrages ist die Schaltung von elektronischen Anzeigen in Verbindung mit zu trendlinie.de führenden Hyperlinks bei dem Partner durch trendlinie.de.
 
Anstelle einer festen Vergütung erhält der Partner eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung für über den Partner angebahnte und von trendlinie erfolgreich abgewickelte Transaktionen in Höhe eines gewissen Prozentsatzes vom Umsatz der Transaktion (Pay-Per-Sale).
 
§3 Anbahnung einer Transaktion
 
    Eine Transaktion mit einem Dritten gilt als vom Partner angebahnt, wenn der Dritte von den Seiten des Partners über einen Link, der die individuelle Kennung des Partners aufweist, auf die Seite trendlinie.de wechselt und die Shopsoftware von trendlinie.de dabei automatisiert eine sog. Session (Warenkorb) generiert.
 
Eine Session wird generiert, wenn der Dritte seit dem Programmstart seines Internetbrowsers noch nicht auf den Seiten von trendlinie.de zu Besuch war.
 
Bahnt der Partner eine Transaktion zwischen trendlinie und einem Dritten an, begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und dem Dritten.
 
§4 Erfolgreiche Abwicklung einer Transaktion
 
    Eine Transaktion mit einem Dritten gilt als erfolgreich abgewickelt, wenn die durch die Transaktion bestellten Produkte von trendlinie.de ausgeliefert und vom Empfänger bezahlt wurden.
 
trendlinie ist nicht verpflichtet, jede angebahnte Transaktion auszuführen. Insbesondere eine mangelhafte Kreditwürdigkeit des Dritten stellt einen Grund für die Ablehnung einer Transaktion dar. trendlinie behält sich das Recht vor, eine angebahnte Transaktion auch ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
 
Stornierungen einer Bestellung (egal ob von trendlinie oder dem Dritten) machen die erfolgreiche Abwicklung einer Transaktion unmöglich.
 
§5 Umsatz einer Transaktion
 
    Der Umsatz einer Transaktion entspricht dem Bruttopreis der in der Transaktion bestellten Produkte. Nicht zum provisionsfähigen Umsatz gehören damit eventuelle Portokosten, eventuelle Mehrkosten durch besondere Bezahlverfahren (z.B. Nachnahme), eventuelle Mehrkosten durch Geschenkverpackungen oder andere, zusätzliche Services.
 
Der provisionsfähige Umsatz wird andererseits nicht dadurch vermindert, dass der Dritte eventuell besondere Vergünstigungen (z.B. Skonto für Vorauskassen, Kundenrabatte) genießt.
 
Der Umsatz wird allerdings dadurch vermindert, dass der Dritte von seinen Rechten gemäß Fernabsatzgesetz Gebrauch macht und bestellte Ware zurücksendet. In diesem Fall vermindert sich der provisionsfähige Umsatz um exakt den Wert der zurückgesendeten Produkte.
 
§6 Provisionssatz
 
    Der Provisionssatz richtet sich hauptsächlich nach der Art des Links, dem der Dritte auf die Seite von trendlinie.de folgt. Es sind generelle Links und spezielle Produktlinks möglich.
 
Ein genereller Link bringt Dritte zu trendlinie.de, ohne dass technisch auf ein einzelnes Produkt hingewiesen wird. Der durch diese Transaktion angebahnte Umsatz wird im Falle der erfolgreichen Abwicklung mit normalerweise 5% vom Bruttoumsatz mit dem Dritten vergütet.
 
Ein spezieller Produktlink bringt den Dritten direkt zur Detailansicht eines Produkts. Legt der Dritte das Produkt unmittelbar in seinen Warenkorb, ohne vorher die übrigen Angebote von trendlinie.de zu besuchen, wird im Falle der erfolgreichen Transaktionsabwicklung der mit diesem Produkt generierte Umsatz mit normalerweise 7,5% vom Bruttoumsatz vergütet.
 
Produkte, die von trendlinie.de im Rahmen des Partnerprogrammes den Partner für eine besondere Bewerbung vorgeschlagen werden, werden normalerweise mit einer Werbekostenerstattung in Höhe von 15% vom Bruttoumsatz vergütet.
 
Eine Deckelung des absoluten Provisionsbetrages findet nicht statt.
 
§7 Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
 
    trendlinie ist zuständig für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der angebahnten Transaktionen. Insoweit erstellt trendlinie z. B. die Auftragsformulare, bucht Zahlungen, führt Stornierungen durch, bearbeitet Rücksendungen und übernimmt den Kundenservice.
 
trendlinie erfasst die vom Partner angebahnten Transaktionen mit Dritten unter Verwendung besonderer Links zwischen der Webseite des Partners und der Internetpräsenz von trendlinie.de. Über diese Transaktionen erstellt trendlinie in regelmäßigen Abständen zusammenfassende Berichte. Umfang, Form, Inhalt und die Häufigkeit der Berichte können von trendlinie jederzeit geändert werden. Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und Provisionsaufstellung zu ermöglichen, stellt der Partner sicher, dass die Links zwischen seiner Webseite und der Seite von trendlinie.de korrekt formatiert sind.
 
trendlinie kann keine Rechte zur Nutzung von Markennamen der Hersteller vergeben. Der Partner ist nicht berechtigt, auf Grund oder unter Berufung auf diese Vereinbarung die Marken der Hersteller zu nutzen. Dies gilt ebenso für Logos und Bildmarken von Dritthändlern.
 
trendlinie sichert nicht zu, dass der Betrieb von trendlinie.de ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt trendlinie keine Haftung.
 
Der Partner wird für alle Links zu trendlinie.de ein spezielles Linkformat benutzen, das trendlinie/trendlinie.de dem Partner zur Verfügung stellt und vom Partner korrekt eingehalten werden muss. Das Linkformat umfasst auch die zwischen den Parteien vereinbarte Partnerkennung. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners.
 
Der Partner wird sich als »Partner von trendlinie.de« auf seiner Webseite identifizieren. Zu diesem Zweck stellt trendlinie.de dem Partner eine Auswahl an elektronischen Anzeigenmotiven zur Verfügung.
 
Der Partner wird sich immer als unabhängige Webseite präsentieren und weder durch Domainnamen, Design der Webseite, durch Texte oder Auftreten nahelegen, er sei Teil von trendlinie.de.
 
Der Partner wird Dritte nicht über den Charakter der Zusammenarbeit mit trendlinie täuschen. Insbesondere wird er sich nicht als Verkäufer, Mitarbeiter, Agent oder Vertreter von trendlinie.de bezeichnen. Er wird keine Domains für das Partnerprogramm einsetzen, die die Bezeichnung »trendlinie.de« oder »trendlinie« in korrekter oder falscher Schreibweise im Namen führen.
 
Der Partner wird nicht in unlauterer Weise für seine Links zu trendlinie.de werben. Unlauter ist insbesondere der Versand von vom Empfänger unerwünschten Mails (Spam), die Werbung in Diskussionsforen, Chats und vergleichbaren Kommunikationskanälen.
 
Der Partner ist nicht berechtigt, die Provisionszahlungen zur Rückvergütung an den Endverbraucher zu nutzen.
 
§8 Zahlung der Provisionen
 
    Die Provision wird vierteljährlich 14 Tage nach Ende eines Kalenderquartals abgerechnet. Nach Wahl des Partners erfolgt die Zahlung mittels Überweisung oder in Form eines Warengutscheins für trendlinie.de.
 
Liegt der an den Partner auszuzahlende Betrag jedoch unter 5 Euro, kann eine Auszahlung nur als Gutschein erfolgen. Soll der Betrag überwiesen werden, behält die trendlinie sich das Recht vor, den fälligen Betrag so lange einzubehalten, bis eine Gesamtsumme von wenigstens 5 Euro erreicht ist (mindestens bis zum Ende des nächsten Kalenderquartals) oder (falls vorher) dieser Vertrag gekündigt wird.
 
Wird ein Produkt, dessen Umsatz zu einer Provision für den Partner führte, vom Dritten zurückgesandt und/oder nicht fristgemäß bezahlt, zieht trendlinie den entsprechenden Provisionsbetrag von der nächsten vierteljährlichen Zahlung ab. Sofern keine weiteren Umsätze mehr getätigt werden, übersendet trendlinie dem Partner eine Rechnung über den etwa noch geschuldeten und rückzahlbaren Provisionsbetrag.
 
Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, leistet trendlinie die Provisionszahlung zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
 
Vorschüsse und Abschlagszahlungen auf die vierteljährlichen Provisionszahlungen sind ausgeschlossen.
 
§9 Vertragsdauer und Kündigung
 
    Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich, schriftlich mittels E-Mail oder Brief gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
  • Die Verletzung wesentlicher Bestimmungen dieser Vereinbarung (z.B. des Verbots von Rückvergütungen an Besteller, des Vertraulichkeitsgebots, Nichtbeachtung der Lizenzbestimmung)
  • Spamming oder Werbung für das Partnerprogramm in einer nicht angemessenen Weise.
Mit Beendigung dieses Vertrages erlöschen sämtliche dem Partner eingeräumten Nutzungsrechte an den von trendlinie.de zur Verfügung gestellten Anzeigen, Texten und sonstigen Darstellungen. Der Partner wird sämtliche technischen Vorkehrungen treffen, dass mit der Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Link zwischen seiner Webseite und der Internetpräsenz von trendlinie.de mehr besteht.
 
Ein Anspruch des Partners auf Werbekostenerstattung für Verkäufe von Produkten besteht nur für die Dauer der Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende Werbekostenerstattungen stehen dem Partner zu, sofern die entsprechenden Transaktionen erfolgreich abgeschlossen werden.
 
trendlinie ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Partner für einen angemessenen Zeitraum zurückzubehalten, jedoch mindestens bis 14 Tage nach Ende des jeweiligen Kalenderquartals, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag gezahlt wird. Abschlagszahlungen sind ausgeschlossen.
 
Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen.
 
§10 Schlussbestimmungen
 
    Die trendlinie behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen zum Partnerprogramm zu ändern. Der Partner wird von den Änderungen per eMail in Kenntnis gesetzt und erhält die Möglichkeit, die Änderungen einzusehen und den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von sieben Tagen schriftlich (z.B. per eMail) den geänderten Vertragsbedingungen, gelten die Änderungen als vom Partner genehmigt.
 
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung vereinbaren.
 
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Feucht, soweit beide Vertragspartner Vollkaufleute sind oder ein Vertragspartner seinen Sitz bzw. seinen Wohnsitz im Ausland hat oder ins Ausland verlegt. Die trendlinie behält sich das Recht vor, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.
 

   
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